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BISZ - Beratung und Information für den Süddeutschen Zuckerrübenanbau
 

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Überland- Hochspannungsleitungen werden immer mehr ein Problem für selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Landwirtschaft.
Davon sind auch unsere Zuckerrübenvollernter betroffen!

Mit einer Arbeitshöhe von 5,95 m ist der Sicherheitsabstand (3,50 m) in den meisten Fällen nicht mehr gegeben.

Stromleitungen müssen laut Gesetzgeber nur eine Mindesthöhe von 7,50 m einhalten.

Deshalb sind Zuckerrübenflächen mit tiefliegenden Leitungen unbedingt dem Einsatzleiter oder Fahrer noch  vor Rodebeginn mitzuteilen.

Sprechen Sie in Problemfällen unbedingt Ihr Energieunternehmen darauf an.

Problem Überland-HochspannungsleitungenProblem Überland-Hochspannungsleitungen

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Einsatzleiter Roder
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Michael Fuchs jun.

Tel. 09428/1553
Mobil 0175/2727207